Allgemeine Geschäftsbedingungen

Interakteam GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Interakteam GmbH

§ 1 Angebote der Interakteam GmbH

Schriftlich verfasste Angebote behalten, wenn nichts abweichendes vereinbart wurde, 14 Tage ihre Gültigkeit. Es gilt das Erstellungsdatum des Angebotes.

§ 2 Stornierung von Veranstaltungen

Alle Bereiche:

(1) Schriftlich bestätigte Termine für vom Veranstalter angebotene Veranstaltungen können vom Auftraggeber nicht   kostenfrei storniert werden.

(2) Bei Absagen hat der Auftraggeber mindestens eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Auftragssumme zu tragen. Die Auftragssumme richtet sich nach der auf dem Buchungsformular angegebenen Teilnehmerzahl.

(3) Bei Absagen kürzer als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr von 60% der Auftragssumme zu tragen.

(4) Bei Absagen kürzer als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber 80% der vereinbarten Auftragssumme zu tragen; bei Absagen kürzer als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten Auftragssumme. In beiden Fällen richtet sich die Auftragssumme nach der im Angebot festgehaltenen Mindestteilnehmerzahl, so diese nicht vorliegt nach der auf dem Buchungsformular oder der Rechnung angegebenen Teilnehmerzahl.

(5) Bei Nichterscheinen oder Absage am Programmtag berechnet die Interakteam GmbH die volle Veranstaltungsgebühr.

(6) Anfallende Stornogebühren von Hotels oder anderen gebuchten Fremdleistungen gehen, unabhängig vom Termin der Absage, zu Lasten des Auftraggebers. Der Veranstalter wird sich um eine kostenfreie bzw. kostengünstige Stornierung dieser bereits gebuchten Vorleistungen bemühen.

(7) Nimmt ein Teilnehmer am Veranstaltungstag nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

(8) Sind die Leistungen der Interakteam GmbH nicht entsprechend der Vereinbarung, muss der Teilnehmer etwaige Ansprüche auf Minderung des Vergütungsanspruchs unverzüglich – spätestens binnen 3 Tagen nach Beendigung der gebuchten Veranstaltung – schriftlich unter Angabe von Gründen geltend machen. Nach Ablauf der Frist von 3 Tagen entfallen solche Ansprüche.

Ausnahme im Bereich Akademie:

(9) Schriftlich bestätigte Termine für Veranstaltungen im Bereich Akademie können nicht kostenfrei storniert werden.

(10) Bei Absagen bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr i.H. von 80% der Auftragssumme zu tragen, bei Absagen später als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 90% der Veranstaltungsgebühr fällig. Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnet die Interakteam GmbH die volle Veranstaltungsgebühr.

Fareharbor Buchungssystem:

(11) Reguläres Ticket: Keine Stornierung möglich, 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine einmalige Verschiebung des Termin möglich.
Flex-Ticket: Bis zu 48 Std. vor Termin Stornierung möglich, bis 23:59 Uhr am Vortrag ist eine Verschiebung des Termin möglich.

§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1)   Sofern vom Auftragnehmer keine andere Frist bestimmt wurde, sind Rechnungen binnen 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig.

(2)   Die Zahlungen erfolgen für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Preise der Interakteam GmbH verstehen sich zuzüglich etwaiger Reisekosten sowie der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

(3)   Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des unter § 3 Punkt (1) bestimmten Zeitraums ein, so gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, spätestens jedoch mit Zugang einer Zahlungserinnerung und Mahnung nach dem Rechnungsdatum.

(4)   Wird die Zahlungsfrist vom Auftragnehmer durch ein Kalenderdatum bestimmt, so gerät der Auftraggeber auch ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung ab dem Tag in Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt.

(5)   Die Interakteam GmbH ist für den Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Bei Verträgen zwischen Unternehmen werden Verzugszinsen i. H. v. 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB fällig. Dem Auftraggeber entstehen weitere Gebühren, wenn er der schriftlichen Aufforderung, offene Rechnungen zu begleichen, nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt. Im Falle einer Mahnung werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen gestaffelte Mahngebühren erhoben. Diese betragen für die erste Mahnung Euro 5,--, für die zweite Euro 10,-- und letzte Mahnung Euro 15,--. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Interakteam GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

(6)   Die Interakteam GmbH ist ebenfalls berechtigt, auch entgegen anderer Bestimmungen des Vertragspartners dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Interakteam GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 4 Änderung des Leistungsumfangs

(1)   Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Inhalt und Ablauf des Programms ebenso wie der Ersatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Programms, unter Angabe von Gründen und nach Verfügbarkeit geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages. Gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang zusätzlich beauftragte Leistungen werden entsprechend dem bereits gebuchten Leistungsumfang zusätzlich berechnet.

(2)     Bei Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges durch höhere Gewalt, insbesondere durch die Wetterlage beeinflusste Änderungen besteht kein Anspruch auf Durchführung des vereinbarten Leistungsumfanges. Maßgebend für das Vorliegen höherer Gewalt ist dabei die Wetterlage bei Beginn und bis zu einer Stunde vor Beginn der gebuchten Leistung. Die Interakteam GmbH wird den Teilnehmer über die so bestehende Wetterlage unverzüglich informieren und sich unter Umständen um ein Ausweichprogramm bemühen. Für den Fall, dass kein Ausweichprogramm möglich ist, wird die Interakteam GmbH  in Absprache einen Ausweichtermin für die vereinbarte Leistung anbieten. Sollte der Teilnehmer die vereinbarte Leistung aufgrund der Wetterlage bei Beginn oder bis zu einer Stunde vor Beginn dennoch vollumfänglich stornieren, gilt diese Stornierung als Absage am Programmtag § 2 (5) S. 1, dieser AGB.   

§ 5 Seminarannullierung

(1)   Bei Ausfall des Trainings durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Die Interakteam GmbH bemüht sich in diesem Fall bestmöglich Ersatz anzubieten.

(2)   Steht für ein gebuchtes Teamtraining kein Trainer mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung, wird in Absprache mit dem Kunden frühzeitig ein neuer Termin gefunden.

(3)   Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§ 6 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

(1)   Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.

(2)   Die Vertragspartner werden personenbezogen Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraulich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen.

(3)   Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

(4)   Der Veranstalter gibt personenbezogene Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weiter. Andernfalls erfolgt eine Weitergabe von Daten an Dritte nur, wenn der Teilnehmer zuvor in die Datenweitergabe ausdrücklich einwilligt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht. Sofern der Teilnehmer eine Einwilligung erteilt hat, kann der Teilnehmer diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung an den Veranstalter (z.B. durch E-Mail, Brief, Fax) widerrufen. Eine Auftragsdatenverarbeitung findet nicht statt. Der Veranstalter wird ggf. erhobene Daten nicht länger speichern, als dies für die Zwecke der Vertragsabwicklung sowie nach den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften erforderlich ist. Wenn der Teilnehmer Auskunft über die beim Veranstalter gespeicherten Daten bzw. deren Löschung wünscht, genügt dafür eine einfache Anfrage (E-Mail, Brief, Fax) an den Veranstalter.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

§ 7 Urheberrechte

Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen und elektronische Medien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 8 Mitwirkungspflicht

Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. Dies gilt insbesondere für das rechtzeitige Anzeigen körperlicher Beeinträchtigungen durch die Teilnehmer der Veranstaltung.

§ 9 Haftung

(1) Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissenstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für den erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

(2) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Trainings gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.

(3) Die Teilnehmer bzw. Auftraggeber werden von der Interakteam GmbH über die bestehenden Risiken aufgeklärt. Bei Gruppenbuchungen obliegt es dem Auftraggeber die Teilnehmer der Gruppe über mögliche Risiken zu unterrichten. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis und auf eigene Gefahr.

(4) Die Interakteam GmbH übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich auf Grund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.

(5) Bei Veranstaltungen, die von einem Partner erbracht und lediglich über die Interakteam GmbH als Vermittler gebucht werden, entfällt jegliche Haftung. Vertrags- und Ansprechpartner wird in diesem Fall der jeweilige Partner. 

(6) Die Interakteam GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftet die Interakteam GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der eigenen gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter oder Teamer.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Detmold. 

(2) Für Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen der Interakteam GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

Stand 22.02.2023

 

Liknaris GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Liknaris GmbH

§ 1 Angebote der Liknaris GmbH

Schriftlich verfasste Angebote behalten, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, 14 Tage ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebotes.

§ 2 Stornierung von Veranstaltungen

(1)  Schriftlich bestätigte Termine für vom Veranstalter angebotene Veranstaltungen können vom Auftraggeber nicht kostenfrei storniert werden.

(2)  Bei Absagen hat der Auftraggeber mindestens eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Auftragssumme zu tragen. Die Auftragssumme richtet sich nach der auf dem Buchungsformular angegebenen Teilnehmerzahl.

(3)  Bei Absagen kürzer als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr von 60% der Auftragssumme zu tragen.

(4)  Bei Absagen kürzer als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber 80% der vereinbarten Auftragssumme zu tragen; bei Absagen kürzer als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten Auftragssumme. In beiden Fällen richtet sich die Auftragssumme nach der im Angebot festgehaltenen Mindestteilnehmerzahl, so diese nicht vorliegt nach der auf dem Buchungsformular oder der Rechnung angegebenen Teilnehmerzahl.

(5)  Bei Nichterscheinen oder Absage am Programmtag berechnet die Liknaris GmbH die volle Veranstaltungsgebühr.

(6)  Anfallende Stornogebühren von Hotels oder anderen gebuchten Fremdleistungen gehen, unabhängig vom Termin der Absage, zu Lasten des Auftraggebers. Der Veranstalter wird sich um eine kostenfreie bzw. kostengünstige Stornierung dieser bereits gebuchten Vorleistungen bemühen.

(7)  Nimmt ein Teilnehmer am Veranstaltungstag nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

(8)  Sind die Leistungen der Liknaris GmbH nicht entsprechend der Vereinbarung, muss der Teilnehmer etwaige Ansprüche auf Minderung des Vergütungsanspruchs unverzüglich – spätestens binnen 3 Tage nach Beendigung der gebuchten Veranstaltung – schriftlich unter Angabe von Gründen geltend machen. Nach Ablauf der Frist von 3 Tagen entfallen solche Ansprüche.

Fareharbor Buchungssystem:

(9)  Keine Stornierung möglich, 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine einmalige Verschiebung des Termin möglich.
 

§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Sofern vom Auftragnehmer keine andere Frist bestimmt wurde, sind Rechnungen binnen 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar.

(2) Die Zahlungen erfolgen für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Preise der Liknaris GmbH verstehen sich zuzüglich ggf. Reisekosten (wie im Angebot ausgewiesen) sowie der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

(3) Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des unter § 3 Punkt (1) bestimmten Zeitraums ein, so gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, spätestens jedoch mit Zugang einer Zahlungserinnerung, Mahnung oder hilfsweise spätestens 30 Tage nach dem Rechnungsdatum.

(4) Wird die Zahlungsfrist vom Auftragnehmer durch ein Kalenderdatum bestimmt, so gerät der Auftraggeber auch ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung ab dem Tag in Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt.

(5) Die Liknaris GmbH ist für den Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Bei Verträgen zwischen Unternehmen werden Verzugszinsen i. H. v. 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB fällig. Dem Auftraggeber entstehen weitere Gebühren, wenn er der schriftlichen Aufforderung, offene Rechnungen zu begleichen, nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt. Im Falle einer Mahnung werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen gestaffelte Mahngebühren erhoben. Diese betragen für die erste Mahnung Euro 5,--, für die zweite Euro 10,-- und letzte Mahnung Euro 15,--. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Liknaris GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

(6) Die Liknaris GmbH ist ebenfalls berechtigt, auch entgegen anderer Bestimmungen des Vertragspartners dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Liknaris GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 4 Änderung des Leistungsumfangs

(1) Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Der Ablauf des Programms ebenso wie die personelle Besetzung können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

(2) Bei Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Liknaris GmbH bemüht sich unter diesen Umständen um ein Ausweichprogramm.

§ 5 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

(1) Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.

(2) Die Vertragspartner werden personenbezogen Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraulich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen.

(3) Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

(4) Der Veranstalter gibt personenbezogene Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weiter. Andernfalls erfolgt eine Weitergabe von Daten an Dritte nur, wenn der Teilnehmer zuvor in die Datenweitergabe ausdrücklich einwilligt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht. Sofern der Teilnehmer eine Einwilligung erteilt hat, kann der Teilnehmer diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung an den Veranstalter (z.B. durch E-Mail, Brief, Fax) widerrufen. Eine Auftragsdatenverarbeitung findet nicht statt. Der Veranstalter wird ggf. erhobene Daten nicht länger speichern, als dies für die Zwecke der Vertragsabwicklung sowie nach den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften erforderlich ist. Wenn der Teilnehmer Auskunft über die beim Veranstalter gespeicherten Daten bzw. deren Löschung wünscht, genügt dafür eine einfache Anfrage (E-Mail, Brief, Fax) an den Veranstalter.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

§ 6 Urheberrechte

Spielregeln, Urkunden, alle schriftlichen Unterlagen und elektronische Medien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 7 Mitwirkungspflicht

Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. Dies gilt insbesondere für das rechtzeitige Anzeigen körperlicher Beeinträchtigungen durch die Teilnehmer der Veranstaltung.

§ 8 Haftung

(1) Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissenstand vorbereitet und durchgeführt. Für den erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

(2) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sportveranstaltungen immer einem Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche Gesundheit selbst die Verantwortung.

(3) Die Teilnehmer werden von der Liknaris GmbH über alle bestehenden Risiken aufgeklärt und somit erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Detmold.

(2) Für Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen der Liknaris GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

Stand 22.02.2023

 

Klettergreif GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Klettergreif GmbH

§ 1 Angebote der Klettergreif GmbH

Schriftlich verfasste Angebote behalten, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, 14 Tage ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebotes.

§ 2 Stornierung von Schulungen

(1)  Schriftlich bestätigte Schulungstermine können vom Auftraggeber nicht kostenfrei storniert werden.

(2)  Bei Absagen hat der Auftraggeber mindestens eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Auftragssumme zu tragen. Die Auftragssumme richtet sich nach dem Auftragswert des über das Buchungsformular bestätigten Angebotes.

(3)  Bei Absagen kürzer als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr von 60% der Auftragssumme zu tragen.

(4) Bei Absagen kürzer als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber 80% der vereinbarten Auftragssumme zu tragen; bei Absagen kürzer als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten Auftragssumme. In beiden Fällen richtet sich die Auftragssumme nach der im Angebot festgehaltenen Mindestteilnehmerzahl, so diese nicht vorliegt nach der auf dem Buchungsformular oder der Rechnung angegebenen Teilnehmerzahl.

(5)  Bei Nichterscheinen oder Absage am Programmtag berechnet die Klettergreif GmbH die volle Veranstaltungsgebühr.

(6)  Anfallende Stornogebühren von Hotels oder anderen gebuchten Fremdleistungen gehen, unabhängig vom Termin der Absage, zu Lasten des Auftraggebers. Der Veranstalter wird sich um eine kostenfreie bzw. kostengünstige Stornierung dieser bereits gebuchten Vorleistungen bemühen.

(7)  Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

(8)  Sind die Leistungen der Klettergreif GmbH nicht entsprechend der Vereinbarung, muss der Teilnehmer etwaige Ansprüche auf Minderung des Vergütungsanspruchs unverzüglich – spätestens binnen 3 Tage nach Beendigung der gebuchten Veranstaltung – schriftlich unter Angabe von Gründen geltend machen. Nach Ablauf der Frist von 3 Tagen entfallen solche Ansprüche.

§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1)  Sofern vom Auftragnehmer keine andere Frist bestimmt wurde, sind Rechnungen binnen 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar.

(2)  Die Zahlungen erfolgen für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Preise der Klettergreif GmbH verstehen sich zuzüglich etwaiger Reisekosten (wie im Angebot ausgewiesen) sowie der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart. § 2 Abs. 6 dieser AGB gilt für evtl. Reisekosten der Klettergreif GmbH entsprechend.

(3)  Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des unter § 3 Punkt (1) bestimmten Zeitraums ein, so gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, spätestens jedoch mit Zugang einer Zahlungserinnerung, Mahnung oder hilfsweise spätestens 30 Tage nach dem Rechnungsdatum.

(4)  Wird die Zahlungsfrist vom Auftragnehmer durch ein Kalenderdatum bestimmt, so gerät der Auftraggeber auch ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung ab dem Tag in Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt.

(5)  Die Klettergreif GmbH ist für den Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Bei Verträgen zwischen Unternehmen werden Verzugszinsen i. H. v. 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB fällig. Dem Auftraggeber entstehen weitere Gebühren, wenn er der schriftlichen Aufforderung, offene Rechnungen zu begleichen, nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt. Im Falle einer Mahnung werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen gestaffelte Mahngebühren erhoben. Diese betragen für die erste Mahnung Euro 2,--, für die zweite Mahnung Euro 7,50 und für die dritte Mahnung Euro 25,--. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Klettergreif GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

(6)  Die Klettergreif GmbH ist ebenfalls berechtigt, auch entgegen anderer Bestimmungen des Vertragspartners dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Klettergreif GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 4 Änderung des Leistungsumfangs

(1)  Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Die personelle Besetzung kann unter Wahrung des Schulungscharakters geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

(2)  Bei Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Klettergreif GmbH bemüht sich unter diesen Umständen um ein Ausweichprogramm.

§ 5 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

(1)  Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.

(2)  Die Vertragspartner werden personenbezogen Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraulich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen.

(3)  Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

§ 6 Urheberrechte

Alle Seminarunterlagen und elektronische Medien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 7 Mitwirkungspflicht

Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. Dies gilt insbesondere für das rechtzeitige Anzeigen körperlicher Beeinträchtigungen durch die Teilnehmer der Veranstaltung.

§ 8 Haftung

(1)  Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissenstand vorbereitet und durchgeführt. Für den erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

(2)  Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Teilnehmer den Anforderungen einer Sicherheitsschulung gewachsen sein müssen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche Gesundheit selbst die Verantwortung.

(3)  Die Teilnehmer werden von der Klettergreif GmbH über alle bestehenden Risiken aufgeklärt und somit erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht, Geltungsbereich  

(1)  Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Detmold.

(2)  Für Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen der Klettergreif GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3)  Diese AGB gelten für den Bereich der Höhensicherheitstechnik und entsprechend für den Bereich der ggf. beauftragten Bau- und Montagetätigkeit.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

Stand 10.09.2019

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AGB Klettergreif

vom 10.09.2019

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AGB Interakteam

vom 22.02.2023

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AGB Liknaris

vom 22.02.2023