Interne Meldestelle der Interakteam GmbH, Liknaris GmbH und Klettergreif GmbH

Hinweisgeber­schutzgesetz

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dazu, Benachteiligungen auszuschließen und Whistleblowern Rechtssicherheit zu geben. Somit können Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien geschützt werden. Die Interakteam GmbH, Liknaris GmbH und Klettergreif GmbH hat daher jetzt auch eine entsprechende interne Meldestelle eingerichtet.

WICHTIG ZU WISSEN:

Meldungen sollten begründete, über bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsmomente sein. Gemeldete Verstöße müssen einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit in der Interakteam GmbH, Liknaris GmbH oder Klettergreif GmbH enthalten, da die interne Meldestelle nicht zuständig ist für Informationen über privates Fehlverhalten. Ohne einen solchen Zusammenhang greift der gesetzliche Schutz für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber nicht. Meldungen über Verstöße, die nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, kann die interne Meldestelle nicht bearbeiten. Die interne Meldestelle ist daher auch nicht zuständig für Beschwerden allgemeiner Art.

Meldungen werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Die Identität einer hinweisgebenden Person wird umfassend geschützt, es sei denn, dass sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet. 

Wie möchten Sie die Meldung abgeben?

Sie können uns natürlich auch direkt schreiben: internemeldestelle(at)interakteam.de