Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen

Ausbildung zum PSAgA-Sachverständigen nach DGUV Grundsatz 312-906

Ausbildung zum Sachkundigen für PSAgA nach DGUV G 312-906. Die Befähigung zum jährlichen Prüfen von PSAgA gem. Betriebssicherheitsverordnung in Ihrem Unternehmen.

In der Ausbildung zum Sachkundigen vermitteln wir die Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Die Schulung wird anhand des DGUV-Grundsatzes 312-906 durchgeführt.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) müssen hohen Anforderungen genügen. Neben der korrekten Benutzung dieser lebensrettenden Ausrüstung ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, die betriebliche PSA mindestens einmal jährlich durch eine dazu befähigte Person prüfen zu lassen. Diese Sachkundeprüfung kann von externen Dienstleistern durchgeführt werden oder firmenintern von einem Sachkundigen übernommen werden.

Die Schulung vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung von PSAgA beurteilen zu können. Demonstrationen und praktische Übungen verdeutlichen die korrekte Handhabung der Ausrüstung, die Beurteilung von Verschleiß und Materialschäden wird an Beispielen geübt. Durch die erfolgreiche Teilnahme erfüllen Sie die berufsgenossenschaftlichen Forderungen sowie den Mindestanforderungen zum Gesundheitsschutz der EWG.

Ein Mehrwert für jeden Betrieb:

Im Unternehmen spielt der Arbeitsschutz eine enorm wichtige Rolle. Wird im Betrieb häufig persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) für Arbeiten mit Absturzgefahr eingesetzt, lohnt sich die Schulung eines Mitarbeiters zum Sachkundigen. Eine befähigte Person ist in der Lage regelmäßige Materialprüfung im Betrieb für den Bereich der PSAgA durchzuführen.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Der Schulungsteilnehmer muss nachweislich aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichend praktische und theoretische Kenntnisse hinsichtlich des Einsatzes und Umgangs mit PSAgA im jeweiligen Teilbereich besitzen

Sie haben nur wenig Personal mit Qualifikationsbedarf?

Dann nutzen Sie doch einen unserer offenen Schulungstermine:

Nächste öffentliche TermineMi. 29.01. -
Fr. 31.01.2025
Seminardauer3 Tage
OrtVertical Area OWL

Wir prüfen Ihre Höhensicherungsgeräte und Rettungsvollautomaten

Gerne übernehmen wir auch die Prüfung Ihrer Höhensicherungsgeräte. Mehr Infos finden Sie hier.

Erfahrung ist die Basis - erforderliche Grundkenntnisse:

Die Teilnehmer einer solchen Schulung besitzen Grundkenntnisse im Umgang mit der PSA gegen Absturz. Sie sind bereits durch die spezielle Unterweisung der DGUV Regel 112-198 geschult und setzen regelmäßig PSAgA ein. Wir qualifizieren Ihre Mitarbeiter in unserem Trainingscenter in Detmold oder vor Ort bei Ihnen zum Sachkundigen für PSAgA nach den Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätzen der DGUV - immer nach dem neuesten Stand. Auch die gesetzlichen Grundlagen sind Teil der Fortbildung.

Wir bilden in folgenden Teilbereichen aus:

  1. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
  2. Ausrüstung zum Retten aus Höhen und Tiefen (RA/SRHT)
  3. Ausrüstung für die Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP)
  4. Bergsteigerausrüstungen
  5. Ausrüstung für Sport- und Freizeitanlagen (SFA-S), Seilgärten und Seiltechniken in der Erlebnispädagogik (STEP)

 

Theoretische Inhalte

  • Regelwerk zur Vermeidung von Absturz
  • Bauarten von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (Rückhalte-, Positionierungs-, Auffang-, Seilzugangs- und Rettungssysteme)
  • Beurteilung von Schäden der PSAgA
  • Wartung, Reinigung, sachgemäße Lagerung
  • Pflichten eines Sachkundigen
  • Benutzerinformationen des Herstellers
  • Einsatz- und Verwendungsbereiche
  • Organisation und Dokumentation der Prüfung

Praktische Inhalte

  • An- und Ablegen der PSAgA
  • Hängeversuche und Hängetraumaprophylaxe
  • Prüfung und Beurteilung der PSAgA
  • Instandsetzung von PSAgA
  • Dokumentation der Prüfung
  • Prüfung der theoretischen und praktischen Kenntnisse

Dauer:

3 Tage mit ca. jeweils 8 Stunden -> Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Unterrichtseinheiten je Teilbereich. Das gilt sowohl für die theoretische und praktische Kenntnisvermittlung sowie die theoretische und praktische Abschlussprüfung.

Abschluss:

mit Zertifikat "Befähigte Person zur Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV 312-906". Das Zertifikat stellt dabei eine dauerhafte Befähigung dar, deren Auffrischung im 36-Monatsintervall empfohlen wird.

Wir prüfen Ihre PSAgA!

Selbstverständlich können auch wir Ihre PSAgA der jährlichen Prüfung unterziehen. Weitere Infos finden Sie hier.